WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR EINFÜHRUNG DES E-REZEPTS
Künftig verordnen wir apothekenpflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte ausschließlich digital als sog. elektronisches Rezept (eRezept). Diese Anwendung ist ab dem 01.01.2024 für alle Arztpraxen und Apotheken gesetzlich verpflichtend. Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen. Alternativ können Sie Ihr Rezept auch mit der eRezept App einlösen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibung direkt auf Ihr Smartphone. Um die App nutzen zu können, benötigen Sie neben ihrem Smartphone eine neuere eletronische Gesundheitskarte mit Kontaktlosfunktion und dazugehöriger PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Nach wie vor gilt: wir benötigen zu Beginn jeden Quartals zum elektronischen Abgleich der Versichertendaten Ihre Gesundheitskarte – ab Erhalt derselben kann die Bearbeitung mit einer Bearbeitungszeit von einem Werktag beginnen. Achtung: Einige Verordnungen können noch nicht als eRezept ausgestellt werden, z.B. Rezepte für Krankengymnastik, Betäubungsmittelrezepte, Medizinprodukte (auch Blutzuckerteststreifen), Hilfsmittel. Diese müssen wie gewohnt in der Praxis abgeholt werden Bei weiteren Frage informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder unter : https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de Auch wir helfen Ihnen bei Fragen oder Problemen gerne weiter.